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Über­ar­beitete Stel­lung­nahme der GEPS beschlossen in der Prä­si­di­ums­sitzung der GEPS-Deutschland e.V. am 03.09.2011

Baby­über­wa­chungs­matte – sinnvoll für ein Nichtrisikokind?

Der Angelcare wie auch andere Über­wa­chungs­matten auf dem deut­schen und inter­na­tio­nalen Markt sind Über­wa­chungs­systeme, die letztlich Bewegung, genauer Druck­un­ter­schiede, regis­trieren: Bewe­gungen, die vom Kind aus­gehen wie z. B. Atem­be­we­gungen, aber auch u.U. Bewe­gungen, die sich im Raum durch andere Quellen ergeben, z. B. Bewegung durch einen Ven­ti­lator oder Schwingungs­bewegungen, die sich durch eine schleu­dernde Wasch­ma­schine oder eine Ste­reo­anlage aus dem Nach­barraum ergeben.

Der Nachteil dieser Mat­ten­über­wa­chungs­systeme ist, dass u. U. das System eine Bewegung aus dem externen Bereich regis­triert, für das System daher kein Anlass für das Aus­lösen eines Alarms gegeben scheint, das Kind aber dennoch nicht atmet. Die extern regis­trierte Bewegung kann damit die nicht vor­handene Bewegung des Kindes über­lagern. Erst wenn das System über­haupt keine Bewegung mehr regis­triert, wird ein Alarm aus­gelöst. Das kann bedeuten, dass dieses Über­wachungs­system u. U. zu spät die Nicht-Atem­be­wegung meldet. Da die Atem­be­we­gungen des Kindes nicht direkt am Körper des Kindes abge­griffen werden, und daher eben auch die externen Bewe­gungen regis­triert werden, sind der­artige Über­wachungs­systeme (Über­wa­chungs­matten) für Risi­ko­kinder nicht geeignet.

Geräte wie der Angelcare oder andere Über­wa­chungs­matten dürfen nicht mit medi­zi­nisch ver­ord­neten Heim-Moni­toren zur Über­wa­chung von Risi­ko­babys ver­wechselt werden. Nur die medi­zi­ni­schen Geräte über­wachen (direkt oder indirekt) Vital­funk­tionen (z. B. Atem­be­wegung am Körper, EKG, Sau­er­stoff­sät­tigung des Blutes usw.).
Eine sehr sichere medi­zi­nische Über­wa­chung der lebens­not­wen­digen Funk­tionen (=Vital­funk­tionen) ist also mit diesen Über­wa­chungs­sys­temen (Über­wa­chungs­matten) tech­nisch nicht möglich.

Manchmal wird noch die Frage des Elek­tro­smogs dis­ku­tiert. Elek­trosmog ergibt sich über alle elek­trisch funk­tio­nie­renden Geräte wie z. B. Radio­wecker, Fern­sehen oder Ste­reo­anlage im Stand-By-Betrieb, mobile Telefone, Handys, Baby­phone usw. Wichtig ist, darauf zu achten, diese Geräte mög­lichst 1m vom schla­fenden Men­schen ent­fernt zu halten, um mög­liche, bislang noch nicht genau bekannte gesund­heit­liche Schäden mög­lichst gering zu halten. Das meist benutzte Sensor­matten­gerät Angelcare (Öko-Test-Jahrbuch 2011 erschienen Januar 2011) oder auch der ehe­malige Baby-Life-Guard (Son­derheft 18, Klein­kinder 1995; erschienen 18.12.1995) wurde vom Ökotest bezogen auf eine Elek­tro­smog­be­lastung als maximal redu­ziert eingestuft.

Die Unter­schiede zwi­schen den ein­zelnen Mat­ten­über­wa­chungs­sys­temen liegen nicht im Auf­nahme­mechanismus der Bewe­gungs­regis­trierung (Druck auf Piezo-Kris­talle wird regis­triert), sondern in wei­teren anderen Details: wie Lie­fer­umfang 1 Matte oder 2 Matten, wahl­weise Mög­lichkeit des Akku- oder Netz­be­triebes, Regelung der Auf­nah­me­sen­si­bi­lität, par­allele Nutzung des Gerätes auch als Baby­phone mit und ohne Reich­weiten­kontrolle oder auch Kon­trolle der Raumtemperatur.
Lie­fer­umfang eine oder zwei Matten: Wenn das Kind größer und mobiler wird, soll nach Anweisung des Ver­treibers die zweite Matte mit ange­schlossen werden, um so zu gewähr­leisten, dass das Kind sich nicht außerhalb der Reich­weite der Bewe­gungs­re­gis­trierung des Systems befindet und nicht unnötig Alarme aus­gelöst werden.
Regelung der Auf­nah­me­sen­si­bi­lität: Durch mög­liche Ver­än­derung der Sen­si­bi­lität des Gerätes für die Bewe­gungs­re­gis­trierung wird erreicht, dass Bewe­gungen aus dem Raum je nach Ein­stellung nicht auf­ge­zeichnet werden, dennoch aber die Bewegung des Kindes wei­terhin vom Gerät bemerkt wird.

Setzen Sie niemals ein Baby einem SID-Risi­ko­faktor (wie z. B. der Bauchlage) aus, weil sie sich darauf ver­lassen, dass ein Gerät im Ernstfall recht­zeitig genug Alarm schlägt!!!
Mög­li­cher­weise wird durch das Nicht­be­achten von Risi­ko­fak­toren das Kind in kri­tische Situa­tionen ver­setzt, die ein Über­wa­chungs­gerät erst sehr spät erkennt, so dass es sehr schwierig wird, das Kind aus einer solchen Situation noch zu retten.

Man mag den Nutzen der Bewe­gungs­melder sicher dis­ku­tieren können, aber es erleichtert doch u. U. für Nicht­ri­si­ko­kinder und ihre Eltern den Alltag und den Umgang mit der Sorge um ihr Kind.

FAZIT:
Wenn man alle SID-Risi­ko­fak­toren (s. Bro­schüre: Die optimale Schlaf­um­gebung für Ihr Baby oder auch unter www.schlafumgebung.de) beachtet und noch ein Stückchen mehr Sicherheit von Seiten der zur Ver­fügung ste­henden Technik haben möchte, ist eine Über­wa­chungs­matte sicherlich ein gutes Gerät.
Schaut man allein ins Forum der GEPS, wird man einige Eltern finden, die nur auf­grund dessen, dass sie eine Über­wa­chungs­matte (z. B. einen Angelcare) hatten, den kreis­lauf­kritischen Zustand ihres Kindes so recht­zeitig mit­be­kommen haben, dass sie das Kind haben retten können.

Aber noch einmal:
Eine Über­wa­chungs­matte ist ein gutes Über­wa­chungs­gerät nur für Nicht-Risi­ko­kinder. Risi­ko­kinder benö­tigen ein medi­zi­ni­sches Über­wa­chungs­gerät, einen Heim-Monitor, der zumindest Herz- und Atmungs­funktion mit einem Spei­cher­gerät über­wacht und diese Funk­tionen über Elek­troden direkt am Körper des Kindes abgreift. Das ist dann nochmals sicherer.

Der Reani­ma­ti­onskurs, also ein Training zur Wie­der­be­lebung eines Kindes, ist bei jeder Über­wa­chung zwingend, um für den Ernstfall optimal gerüstet zu sein, egal ob man mit einer Über­wa­chungs­matte (z. B. Angelcare) oder einem medi­zi­ni­schen Über­wachungs­gerät überwacht.

Münster, 03.09.2011 Verfasserin/Autorin: Hil­degard Jorch
Prä­si­dentin der GEPS-Deutschland e.V.
Lan­des­vor­sit­zende der GEPS-NRW e.V.

 


 

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