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Überarbeitete Stellungnahme der GEPS beschlossen in der Präsidiumssitzung der GEPS-Deutschland e.V. am 03.09.2011
Babyüberwachungsmatte – sinnvoll für ein Nichtrisikokind?
Der Angelcare wie auch andere Überwachungsmatten auf dem deutschen und internationalen Markt sind Überwachungssysteme, die letztlich Bewegung, genauer Druckunterschiede, registrieren: Bewegungen, die vom Kind ausgehen wie z. B. Atembewegungen, aber auch u.U. Bewegungen, die sich im Raum durch andere Quellen ergeben, z. B. Bewegung durch einen Ventilator oder Schwingungsbewegungen, die sich durch eine schleudernde Waschmaschine oder eine Stereoanlage aus dem Nachbarraum ergeben.
Der Nachteil dieser Mattenüberwachungssysteme ist, dass u. U. das System eine Bewegung aus dem externen Bereich registriert, für das System daher kein Anlass für das Auslösen eines Alarms gegeben scheint, das Kind aber dennoch nicht atmet. Die extern registrierte Bewegung kann damit die nicht vorhandene Bewegung des Kindes überlagern. Erst wenn das System überhaupt keine Bewegung mehr registriert, wird ein Alarm ausgelöst. Das kann bedeuten, dass dieses Überwachungssystem u. U. zu spät die Nicht-Atembewegung meldet. Da die Atembewegungen des Kindes nicht direkt am Körper des Kindes abgegriffen werden, und daher eben auch die externen Bewegungen registriert werden, sind derartige Überwachungssysteme (Überwachungsmatten) für Risikokinder nicht geeignet.
Geräte wie der Angelcare oder andere Überwachungsmatten dürfen nicht mit medizinisch verordneten Heim-Monitoren zur Überwachung von Risikobabys verwechselt werden. Nur die medizinischen Geräte überwachen (direkt oder indirekt) Vitalfunktionen (z. B. Atembewegung am Körper, EKG, Sauerstoffsättigung des Blutes usw.).
Eine sehr sichere medizinische Überwachung der lebensnotwendigen Funktionen (=Vitalfunktionen) ist also mit diesen Überwachungssystemen (Überwachungsmatten) technisch nicht möglich.
Manchmal wird noch die Frage des Elektrosmogs diskutiert. Elektrosmog ergibt sich über alle elektrisch funktionierenden Geräte wie z. B. Radiowecker, Fernsehen oder Stereoanlage im Stand-By-Betrieb, mobile Telefone, Handys, Babyphone usw. Wichtig ist, darauf zu achten, diese Geräte möglichst 1m vom schlafenden Menschen entfernt zu halten, um mögliche, bislang noch nicht genau bekannte gesundheitliche Schäden möglichst gering zu halten. Das meist benutzte Sensormattengerät Angelcare (Öko-Test-Jahrbuch 2011 erschienen Januar 2011) oder auch der ehemalige Baby-Life-Guard (Sonderheft 18, Kleinkinder 1995; erschienen 18.12.1995) wurde vom Ökotest bezogen auf eine Elektrosmogbelastung als maximal reduziert eingestuft.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Mattenüberwachungssystemen liegen nicht im Aufnahmemechanismus der Bewegungsregistrierung (Druck auf Piezo-Kristalle wird registriert), sondern in weiteren anderen Details: wie Lieferumfang 1 Matte oder 2 Matten, wahlweise Möglichkeit des Akku- oder Netzbetriebes, Regelung der Aufnahmesensibilität, parallele Nutzung des Gerätes auch als Babyphone mit und ohne Reichweitenkontrolle oder auch Kontrolle der Raumtemperatur.
Lieferumfang eine oder zwei Matten: Wenn das Kind größer und mobiler wird, soll nach Anweisung des Vertreibers die zweite Matte mit angeschlossen werden, um so zu gewährleisten, dass das Kind sich nicht außerhalb der Reichweite der Bewegungsregistrierung des Systems befindet und nicht unnötig Alarme ausgelöst werden.
Regelung der Aufnahmesensibilität: Durch mögliche Veränderung der Sensibilität des Gerätes für die Bewegungsregistrierung wird erreicht, dass Bewegungen aus dem Raum je nach Einstellung nicht aufgezeichnet werden, dennoch aber die Bewegung des Kindes weiterhin vom Gerät bemerkt wird.
Setzen Sie niemals ein Baby einem SID-Risikofaktor (wie z. B. der Bauchlage) aus, weil sie sich darauf verlassen, dass ein Gerät im Ernstfall rechtzeitig genug Alarm schlägt!!!
Möglicherweise wird durch das Nichtbeachten von Risikofaktoren das Kind in kritische Situationen versetzt, die ein Überwachungsgerät erst sehr spät erkennt, so dass es sehr schwierig wird, das Kind aus einer solchen Situation noch zu retten.
Man mag den Nutzen der Bewegungsmelder sicher diskutieren können, aber es erleichtert doch u. U. für Nichtrisikokinder und ihre Eltern den Alltag und den Umgang mit der Sorge um ihr Kind.
FAZIT:
Wenn man alle SID-Risikofaktoren (s. Broschüre: Die optimale Schlafumgebung für Ihr Baby oder auch unter www.schlafumgebung.de) beachtet und noch ein Stückchen mehr Sicherheit von Seiten der zur Verfügung stehenden Technik haben möchte, ist eine Überwachungsmatte sicherlich ein gutes Gerät.
Schaut man allein ins Forum der GEPS, wird man einige Eltern finden, die nur aufgrund dessen, dass sie eine Überwachungsmatte (z. B. einen Angelcare) hatten, den kreislaufkritischen Zustand ihres Kindes so rechtzeitig mitbekommen haben, dass sie das Kind haben retten können.
Aber noch einmal:
Eine Überwachungsmatte ist ein gutes Überwachungsgerät nur für Nicht-Risikokinder. Risikokinder benötigen ein medizinisches Überwachungsgerät, einen Heim-Monitor, der zumindest Herz- und Atmungsfunktion mit einem Speichergerät überwacht und diese Funktionen über Elektroden direkt am Körper des Kindes abgreift. Das ist dann nochmals sicherer.
Der Reanimationskurs, also ein Training zur Wiederbelebung eines Kindes, ist bei jeder Überwachung zwingend, um für den Ernstfall optimal gerüstet zu sein, egal ob man mit einer Überwachungsmatte (z. B. Angelcare) oder einem medizinischen Überwachungsgerät überwacht.
Münster, 03.09.2011 Verfasserin/Autorin: Hildegard Jorch
Präsidentin der GEPS-Deutschland e.V.
Landesvorsitzende der GEPS-NRW e.V.